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4. Accessibility-Stammtisch - kurz zusammengefasst

Am 2. Oktober 2007 drehte sich beim 4. Stammtisch alles um die Frage
“Barrierefreiheit im Internet als Rechtsanspruch?”.

Die Unsicherheit in diesem Bereich ist noch sehr groß. “Welche gesetzlichen
Regelungen sind in Österreich relevant?”, “Welche Auswirkungen hat das
Behindertengleichstellungsgesetz?” bzw. “Was bringen Schlichtungsverfahren?”
waren nur einige der Fragen, die in seinem Referat Martin
Ladstätter zu beantworten hatte.

“Nicht nur Behörden müssen darauf müssen, ihre Webseiten für behinderte und beeinträchtigte Personen zugänglich zu machen”, fasste Michael Aringer in Blog von Webstein die vielleicht wichtigste Erkenntnis des Abends zusammen.

“Im Schlichtungsverfahren geht es in erster Linie darum, eine für beide Diskussionspartner akzeptable Problemlösung, also einen Kompromiss zu finden, mit dem beide Schlichtungspartner einverstanden sind”, ist eine andere sehr wichtige Information, die nicht oft genug betont werden kann, hält Eva Papst, Vorsitzende von accessible media, in einem Beitrag fest.

Link zum Thema

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

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